Shopware5 Inselzuschlag für Versandkosten ohne Plugin

Shopware Inselzuschlag ModulInnerhalb der Standard-Felder von Shopware existiert keine einfache Eingabemöglichkeit zur Berechnung bzw. dem Aufschlagen von Zusatzkosten für den Versand auf deutsche Inseln. Bei einigen Versanddienstleistern wie DHL ist dies nicht schlimm, da keine gesonderten Aufpreise für die Zustellung berechnet werden.

Anbieter wie DPD erheben jedoch einen zweistelligen Aufschlag für die Paketzustellung auf deutsche Inseln. Folgend ist eine einfache und sehr schlanke Lösung beschrieben, wie diese Zuschläge mit Bordmitteln ohne Plugin berücksichtigt werden können.

  1. Shopware Administration > Einstellungen > Grundeinstellungen > Storefront > Versandkosten-Modul
    In das Feld „Erweiterte SQL-Abfrage“ folgenden Wert am Ende der Zeile ergänzen:

    , IFNULL(us.zipcode,ub.zipcode) IN ('18565','25859','25845','25846','25847','25849','25863','25869','25938','25929','25930','25931','25932','25933','25939','25940','25941','25942','25946','25952','25953','25954','25955','25961','25962','25963','25964','25965','25966','25967','25968','25969','25970','25980','25981','25982','25983','25984','25985','25986','25992','25993','25994','25996','25997','25998','25999','25980','25981','25982','25983','25984','25985','25986','25987','25988','25989','25990','25997','25845','26465','26474','26486','26548','26571','26579','26757','27498','83209','83256') as inselzuschlag
  2. Shopware Administration > Einstellungen > Versandkosten
    Bisherige Versandart mit Lieferung innerhalb DE auswählen, diese wird künftig für die Inselzustellung gesperrt. Dazu im Reiter „Erweiterte Einstellungen“ im Feld „Eigene Bedinugungen“ ergänzen:

    !inselzuschlag
  3. Analog der bisherigen Versandart wird eine weitere Versandart mit gleichen Vorgaben/Einstellungen angelegt. In die Versandkosten wird bereits der Inselzuschlag miteinberechnet. Im Reiter „Erweiterte Einstellungen“ im Feld „Eigene Bedinugungen“ erfolgt dann die Angabe:
    inselzuschlag

Damit schließen sich diese beiden Versandarten je nach Postleitzahl gegenseitig aus und der Kunde erhält nur eine Auswahl.

Wichtig: zur Vermeidung einer möglichen Abmahnung sind diese Zuschläge z.B. in den Informationen zu den Versandkosten auszuweisen.

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4 Comments

  1. Chris von outzone.de ;) März 1, 2019

    Hallo Christian,

    erstmal: WOW!!! Richtig gut und das ist richtig hilfreich! Haben wir direkt einfach mal bei uns getestet und läuft. Perfekt. Vielen Dank für deisen Tipp.

    Bei uns trat ein Fehlr auf, de ich kurz für alle nachlesenden formulieren möchte, denn ich konnte ihn lösen. Wenn die Versandkosten für die Deutschen Inseln nicht als „Ausweich-Versandart“ deklariert ist, funktionierten bei uns z. B. Amazon-Pay nicht mehr. Amazon gab diese Nachricht: „Ihre ausgewählte Lieferadresse können wir leider nicht bearbeiten. Bitte wählen Sie eine andere.“

    Da soll man mal drauf kommen … verrückt. Aber dadurch läuft nun alles wieder reibungslos.

    Vielleicht hilft es dem einen oder anderen.

    Alles Gute,
    Chris

    reply
  2. Michael Dezember 9, 2019

    Pefekt – Danke!!

    reply
  3. LS Januar 20, 2020

    Vielen Dank, sehr schöne Erklärung, kann man auch problemlos um weitere Postleitzahlen ergänzen, unsere Versandpartner erheben nämlich zum Teil auch für die Anlieferung auf Halbinseln extra kosten.

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  4. Michael Februar 28, 2021

    Super danke, endlich mal eine coole einfache Lösung

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