Statistiken sind ein höchst wertvolles Mittel, um die eigene Präsenz zu bewerten und Optimierungsmaßnahmen abzuleiten. Eine großartige Software dazu ist der von Google kostenlos bereitgestellte Dienst Google Analytics.
Der Einsatz dieses Dienstes ist allerdings bei Datenschützern höchst umstritten. Zwar wird die Software häufig eingesetzt, nur wenige Nutzer und Agenturen kennen allerdings die Möglichkeiten dahinter. So ist es bereits seit vielen Monaten möglich, Google Analytics mit anonymisierten IP-Adressen zu füttern. Oftmals wird dies aber (mangels Kenntnis) nicht durchgeführt.
Nun hat Google allerdings einen Lösungsvorschlag herausgebracht. Dieser lässt sich als PDF-Dokument herunterladen: Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat diesen Vertrag kommentiert und ist hier nachzulesen: Hinweise Google Analytics Datenschutz. Zwar beschreibt dieser nicht das Vorgehen für die Region Niederbayern, die Inhalte lassen sich aber 1:1 übertragen.
Abschließend lässt sich festhalten, dass Google sehr bestrebt daran ist, den Dienst datenschutzkonform in Deutschland zu gestalten.
Google Analytics bietet Unternehmern ein extrem riesiges Potenziel, von der Analyse der Besucherherkunft bis hin zu Onlineshop-Statistiken und direkten Optimierungsvorschlägen. Über die letzten Jahre ist der Umfang so gestiegen, dass viele Stunden Einarbeitungszeit notwendig sind, um sinnvolle Auswertungen zu ermöglichen.
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